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Eintritt während des Jahres

Beim Eintritt während des Jahres wird der Mitgliedsbeitrag anteilig berechnet. Der Betrag laut Beitragsordnung wird dabei durch 12 geteilt und mit der Anzahl der verbleibenden Monate im Jahr multipliziert.

Wichtig: Tritt ein Mitglied erst am 16. eines Monats bei, beginnt die Beitragspflicht erst im darauffolgenden Monat.

Die Beitragsordnung findest du hier: Mitgliedschaftsseite.