Privatfeiern sind möglich. Hierzu ist zu beachten:
Wichtig! Unsere Bootshausordnung gestattet keine privaten Feiern im „Winter“. Das betrifft die Zeit, in der das Wasser abgestellt ist (meist Ende November bis Anfang März).
- Fällt die Feier auf ein Wochenende, so ist an diesem der Bootshausdienst zu leisten.
- Ist die Feier unter der Woche ist im Anschluss das Bootshaus zu zu putzen, dass es wie vorher aussah.
- Externe Gäste (die nicht im Verein Mitglied sind) kosten 1 EUR pro Gast. Dieses Geld ist in einen Umschlag zu legen und entsprechend zu beschriften.
Entgelt Privatfeier „Euer Name“
An: Kassenwart
Summe: XX,XX EUR
Danach wird das Geld in den weißen Briefkasten in der nähe des Fahrtenbuchs geworfen. - Alternativ kann das Geld auch direkt an die TiB überwiesen werden. Nimmt dazu folgende Kontoverbindung:
Turngemeinde in Berlin 1848 e.V.
IBAN: DE55 1009 0000 5803 2260 00
BIC: BEVODEBBXXX
BERLINER VOLKSBANK EG
Verwendungszweck: Entgelt Privatfeier „Euer Name“ – Kanu Haselhorst