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Privatfeiern

Privatfeiern sind möglich. Hierzu ist zu beachten:

Wichtig! Unsere Bootshausordnung gestattet keine privaten Feiern im „Winter“. Das betrifft die Zeit, in der das Wasser abgestellt ist (meist Ende November bis Anfang März).

  • Fällt die Feier auf ein Wochenende, so ist an diesem der Bootshausdienst zu leisten.
  • Ist die Feier unter der Woche ist im Anschluss das Bootshaus zu zu putzen, dass es wie vorher aussah.
  • Externe Gäste (die nicht im Verein Mitglied sind) kosten 1 EUR pro Gast. Dieses Geld ist in einen Umschlag zu legen und entsprechend zu beschriften.

    Entgelt Privatfeier „Euer Name“
    An: Kassenwart
    Summe: XX,XX EUR


    Danach wird das Geld in den weißen Briefkasten in der nähe des Fahrtenbuchs geworfen.
  • Alternativ kann das Geld auch direkt an die TiB überwiesen werden. Nimmt dazu folgende Kontoverbindung:

    Turngemeinde in Berlin 1848 e.V.
    IBAN: DE55 1009 0000 5803 2260 00
    BIC: BEVODEBBXXX
    BERLINER VOLKSBANK EG
    Verwendungszweck: Entgelt Privatfeier „Euer Name“ – Kanu Haselhorst