Ja, grundsätzlich kann Dich die Abteilungsleitung für einen bestimmten Zeitrahmen vom Bootshausdienst befreien. Das ist in folgenden Fällen möglich:
- Langfristige Erkrankungen oder Regenerierung nach einer OP, die einen Bootshausdienst unmöglich machen.
- Aufenthalte an einem anderen Ort (z.B. Ausland) für mehr als ein Jahr.
- Auszubildende oder Studierende, welche länger an einem anderen Ort ihre Ausbildung absolvieren.
Wenn dies auf Euch zutrefft, dann meldet Euch bei der Abteilungsleitung.