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Kann ich vom Bootshausdienst befreit werden?

Ja, grundsätzlich kann Dich die Abteilungsleitung für einen bestimmten Zeitrahmen vom Bootshausdienst befreien. Das ist in folgenden Fällen möglich: 

  • Langfristige Erkrankungen oder Regenerierung nach einer OP, die einen Bootshausdienst unmöglich machen. 
  • Aufenthalte an einem anderen Ort (z.B. Ausland) für mehr als ein Jahr.
  • Auszubildende oder Studierende, welche länger an einem anderen Ort ihre Ausbildung absolvieren. 

Wenn dies auf Euch zutrefft, dann meldet Euch bei der Abteilungsleitung.