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Rundfunkbeitrag Verein

Rundfunkbeitrag – Informationen für die Abteilungsleitung #

Als gemeinnütziger Verein ist die Turngemeinde in Berlin 1848 e.V. (TiB) und ihre Abteilungen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit. Doch es kann vorkommen, dass der Beitragsservice (ehemals GEZ) eine Beitragsanfrage stellt. Hier ist wichtig, schnell und richtig zu handeln, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Vorgehen bei einer Anfrage: #

  • Keine direkte Antwort: Die Abteilungsleitung sollte in diesem Fall nicht selbst handeln.
  • E-Mail an die TiB-Geschäftsstelle: Leiten Sie die Anfrage mit allen relevanten Informationen sofort an Frau Kreißl von der Geschäftsstelle weiter. Kontaktinformationen findet ihr auf: https://tib1848ev.de/verein/geschäftsstelle/
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit: Die Geschäftsstelle kümmert sich darum, dem Beitragsservice den offiziellen Nachweis der Gemeinnützigkeit zukommen zu lassen und die Befreiung zu beantragen.

Wichtig: #

  • Vermeiden Sie Verzögerungen und leiten Sie die Beitragsanfrage direkt weiter.
  • Achten Sie darauf, dass der Nachweis ausschließlich durch die Geschäftsstelle herausgegeben und versendet wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anfrage korrekt und formal bearbeitet wird.

Indem wir diesen Prozess konsequent einhalten, schützen wir den Verein und unsere Abteilung vor unnötigen Kosten und gewährleisten eine ordnungsgemäße Verwaltung.