Beim Eintritt während des Jahres wird der Mitgliedsbeitrag anteilig berechnet. Der Betrag laut Beitragsordnung wird dabei durch 12 geteilt und mit der Anzahl der verbleibenden Monate im Jahr multipliziert.
Wichtig: Tritt ein Mitglied erst am 16. eines Monats bei, beginnt die Beitragspflicht erst im darauffolgenden Monat.
Die Beitragsordnung findest du hier: Mitgliedschaftsseite.